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1. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 19

1877 - Leipzig : Teubner
Aemilius Probus — Aerzte. '('Tac. ann. 6, 29'), wurde er abermals angeklagt des Ehebruchs und der Zauberei, in der That aber wegen einiger Verse seiner Tragödie Atreus, die Tiber aus sich beziehen konnte. Nach Aufforderung seiner Gattin Sextia gab er sich den Tod; sie starb mit ihm. Tac. ann. 6, 29. Mit ihm hört die familia Scaurorum aus. — Vii. G. Aeini -mi lins Laetus, Praefectus praetorio irrt I. 193 n. C., stiftete eine Verschwörung gegen Commo-dus an, den er umbrachte, veranlaßte die Thronbesteigung des Pertinax und wurde auf Befehl des Didius Julianns hingerichtet. Bio Cass. 72, 19. Herodian. 3, 7. Aemilius Probus s. Nepos. Aenaria, auch Pithecusa genannt, Insel an der eampanischen Küste, vuleanisch und mit warmen Quellen, j. Jschia. Dichter (§. B. Verg. A. 9, 716.) nennen sie auch Jnarime, weil der Sage nach Typhon unter ihr begraben lag, dessen Lagerstätte Ii. 2, 783. mit £lv jqlfj,ols bezeichnet. Aenusj rechter Nebenfluß des Danubius, die Grenze zwischen Vindelicia und Noricum bildend, j. Inn. Tac. hist. 3, 5. Aequi, wahrsch. stammverwandtes Wort mit Opiker, Osker, bei Ov. fast. 3, 93. auch Aequi-euli, eine ackerbautreibende, aber auch kriegliebende Völkerschaft, welche nach Göttling (röm. Staatsv. 20.) als besondere politisch geschiedene Bundesgemeinschaft neben den Latinern, Volskern, Ru-tulern, Hermkeru und Ausoueru zu dem allgemeinen pelasgischen Stamme der Optker oder Osker gehörte, die im Süden und Westen Roms wohnend sich freier und selbständiger behaupteten. Sie wohnten an beiden Seiten des Anw; ihre Hauptstädte waren Alba, Tibnr, Präneste, Carseoli, auch lag der mons Algidns in ihrem ziemlich ausgedehnten Gebiete. Im Bunde mit den Volskern führten sie blutige Kriege gegen Rom, bis sie durch Camillns 389 v. C. gedemüthigt und in den Samniter- kriegen unterworfen wurden. Liv. 1, 2 ff. 9. 3, 25 n. ö. Cic. r. p. 2, 20. Tlin. n. h. 3, 12, 106 ff. Val. Max. 2, 7 u. ö. Aeqintas, röm. Personisication der Billigkeit und Gerechtigkeit, dargestellt als ernste Jnngsran nach dem Ideal der Athene, in der Rechten die Wage, in der Linken das Füllhorn haltend. — Im röm. Recht wird die aequitas, das Billigkeits-gefül)!, zur Mildernng der Härten des strengen Rechts auch gesetzlich geltend gemacht, besonders seit den prätorischen Edicten. S. Cic. de<or. 1, 56. Brut. 38. M. Voigt, die Lehre von ins. nat., aequum et bonum und ins gent. S. 24 — 63. 345—398. 529—541. ^ Aerarii waren nach der Verfassung des Serv. nullius diejenigen Leute, welche nicht nach ihrem Vermögen steuerten, sondern eine nach ihren Verhältnissen bestimmte Abgabe, ein Kopfgeld (tribu-tum in capita) erlegten, dabei aber auch von Stimmrecht und Aemtern ausgeschlossen waren. Auch wurden sie nicht zum Kriegsdienste zugelassen. Leute ans deu besteuerten Classen wurden bisweilen bei Vergehen damit bestraft, daß sie unter die Aerarier versetzt wurden (aerarium facere, tribu movere, in Caeritum tabulas referre, s. Caerites), z. B. Mamercns Aemilius wegen der lex Aemilia. _ Ihr tributuni in caput konnte sich jedoch in diesem Falle je nach ihrem Vermögen sehr hoch belaufen. Bisweilen wurden sie außer- 19 dem noch zu Kriegsdiensten unter beengenden ober schimpflichen Verhältnissen verurtheilt. Liv. 24, 18. Aerarium ist der Staatsschatz, in den die regelmäßigen Abgaben (s. Vectigalia 1 — 4.) flössen, und aus dem die laufenden Staatsansgabeu bestritten wurden. Als die vicesima manumissio-num, d. H. der zwanzigste Theil des Werthes eines freigelassenen Sclaven, 357 v. C., eingeführt wurde (Liv. 7, 16.), entstand eine zweite Abtheilung des Staatsschatzes, aerarium sanctius oder interius genannt und für Nothfälle bestimmt. Beide wurden in einem Hintergebäude des Saturuischen Tempels aufbewahrt und von den Quästoren, Leren Unterbeamte tribuni aerarii hießen, verwaltet. Unter den Kaisern wurde sehr häufig diese Aufsicht auf gewesene Prätoren, dann wieber auf Quästoren, wirkliche Prätoren, auch wohl auf bloße Präfeeten übertragen. Ueberhaupt kam währenb der Kaiserzeit das aerarium in vollständige Abhängigkeit von dem Kaiser, wenngleich der Senat beirt Scheine nach die Verwaltung besselben hatte, nnb verschmolz später immer mehr mit der von Angustus eingerichteten kaiserlichen Privatcasse (fiscus), die von kaiserlichen Präfeeten verwaltet wurde. Auch ein neues aerarium richtete Angustus zur Bestreitung der Kosten für das Heer ein, aerarium militare. In dieses floß die centesima rerum venalium, die von allen Verkaussgegenständen entrichtet werden mußte (Tac. ann. 1 , 78.), von Tiberins um die Hälfte ermäßigt (daß. 2, 42., doch vgl. Dio Cass. 58, 16.), bis Caligula sie für Italien ganz aufhob (Suet. Calig. 16.). Später kam noch dazu die vicesima hereditatum et legatorum nnb die quin-quagesima mancipiorum venditorum. Die Verwalter des aerarium militare Hießen praefecti aerarii Aeröpe s. Agamemnon uitb Ivatreus. Aerügo (von aes), ein harter nnb glänzenber, schön hellgrüner Ueberzng auf den alten Bronzen (•jetzt technisch mit Patina bezeichnet), welcher an Statuen nnb Bilbwerken Hoch geschätzt warb (Tlin. n. h. 37, 10, 55. Tlin. ep. 3, 6. Juv. 13, 148.), besonbers auch am aes Corinthium, Kupseroxyb (s. Aes). Taus. 2, 3, 3. Aerzte, lutqol, medici, waren in Griechenlanb schon zu den ältesten Zeiten besonbers werth, ja heilig gehalten, wie benn die Jatrik nnb Mantik als im genauesten Zusammenhange stehenbbetrachtet wurden; insbesondere freilich die Wundärzte, außer welchen Homer keine Aerzte kennt. Der Götterarzt Paieon ist bei ihm noch von Apollon wesentlich verschieden; außerdem aber tritt in der Menschenwelt vorzugsweise Asklepios (s. d.) hervor, den alle nachfolgenden Aerzte als ihren itqöyovog ansehen (Tlat. symp. p. 686. r. p. 3, 406., daher Asklepiaben, svyovot. ’doyilrjtuov), nebst seinen beim ‘ troischen Kampfe betheiligten Söhnen Pobaleirios nnb Machaon. Bei den Griechen galt daher auch die Arzneikunst als eine des Freien würdige Beschäftigung, während bei den Römern die Hausärzte oft Sclaven waren. Der von Herobot (2, 84. 3, 129.) gerühmte Reichthum Aegyptens an Aerzten bezieht sich offenbar auf die streng biätetifche Vorsicht, die ein Jeber bort üben mußte. In ganz Griechenlanb blieben sie in hohem. Ansehen, wie sie es Bei den Römern nie erreichen konnten. In vielen Staaten waren öffentlich besoldete (di^o-aitvovzsg), doch keineswegs ausschließlich, sondern

2. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 282

1877 - Leipzig : Teubner
282 Deion — Ruhe und Ordnung in dem zerrütteten Lande wiederhergestellt hatte. Er gründete die Hauptstadt Ekbataua und führte ein so strenges Cere-moniell ein, daß er seinen Unterthanen säst unsichtbar war. Hdt. 1, 16. 73. 96 ss. Dei'on s. Aiolos. üei'öneus s. Ixion. Deiotärus, Tetrarch von Galatien, ein eifriger Anhänger der Römer, unterstützte die in Asien gegen Mithridates Krieg führenden römifchen Feldherrn aufs thätigste. Daher erhielt er von Lncnll und Pompejus, die sich seiner Hülfe erfreuten, manche Auszeichnungen (73 ff. v. C.), und der ©eitot ehrte ihn durch deu Köuigstitel und durch Vergrößerung seines Gebietes. Cic. Bei. 5, 13. 13, 37. Pliil. 2, 37, 94. Auch in den Kämpfen gegen die Parther (51 u. 50) leistete er Hülfe. Im Kampfe zwischen Cäsar und Pompejns erklärte er sich für letzteren, nahm Theil an der Schlacht bei Pharsalos und flüchtete, nach dem unglücklichen Ausgange derselben, nach Asien, um sein von Phärnakes, dem Sohne des Mithridates, angegriffenes Reich zu vertheidigen. Caes. b. c. 3, 4. An diesen verlor er fast sein ganzes Reich und wurde nur durch Cäsar selbst, dem er sich unterworfen und zu Geldleistungen bereitwillig erklärt hatte, gerettet. Caes. b. Alex. 65 ff. Cic. Dei. 5, 14. Bio Cass. 42, 46. Cäsar verzieh ihm seine Verbindung mit Pompejus und ließ ihm den größten Theil seines Reiches. Einige Jahre später (45) wurde er von seinem Enkel Castor und seinem Arzt Phidippns angeklagt, dem Cäsar früher, als derselbe nach dem Zuge gegen Pharnakes an des De-jotarus Hose Ausnahme fand, nach dem Leben getrachtet zu haben. Seine eigenen Verwandten, besonders sein Schwiegersohn Brogitarns, der von Dejotarus wegen Schändung des Heiligthums zu Pessinüs aus dem Besitze dieser vom Tribunen Clodius erkauften Stadt verdrängt war, und sein zweiter Schwiegersohn Castor (Vater des oben genannten Castor, Saoeondarius mit Beinamen), der neidisch darüber war, haß nuu des Dejotarus gleichnamiger ältester Sohn auch den Königstitel führte, scheinen die Anklage betrieben zu haben. Cicero vertheidigte indessen den Angeklagten wenigstens mit dem Erfolge, daß Cäsar die Sache fallen ließ. Nach dessen Tode bestätigte der Tutrch eine große Geldsumme gewonnene Antonius Den Dejotarus auch in seinen früheren Besitzungen. Cic. Phil. 2, 37. Bei dem bald darauf ausbrechenden Kampfe gegen Dolabella unterstützte er den Cassius gegen diesen und schlug ihn (43). Als der Bürgerkrieg von neuem begann, neigte er sich ausaugs auf die Seite des Brutus und Cassius, verband sich aber nach der Schlacht bei Philippi mit den Triumvirn. Er starb im I. 40 v. C. Bio Cass. 48, 33. Ueipliöbe s. Sibylla. Dei'pliöbos, /hjtcpoßog, Sohn des Priamos und der Hekabe, Freund des Aiueias und des Paris, nach Hektor einer der ersten Helden unter deu Troern {Ii. 12, 94. 13, 156.). Cr und Paris sollen den Achilles getödtet haben. Schon Homer bringt ihn mit Helena zusammen; er begleitete sie zu dem hölzernen Rosse der Griechen (Od. 4, 276.); daher läßt thu die spätere Sage (Eur. Troad. 952.) sich nach des Paris Tode mit ihr vermählen. Da er stets gegen die Auslieferung der Helena gestimmt hat, trifft ihn nächst Paris und Hektor der Delator. Haß der Griechen am meisten. Sein Hans wird bei der Eroberung der Stadt zuerst zerstört (Od. 8, 517.), und er selbst wird, von Helena verrathen, von Menelaos schmählich verstümmelt. Verg. A. 6, 494 ff. delttvov s. Mahlzeiten, 2. zltxadovxol, die 10 Oligarchen in Athen, die nach der Niederlage der Dreißig, von Lysandcr unterstützt, eine kurze Zwischenregierung führten, bis in Folge des Vergleiches durch Pausauias die Demokraten zurückkehrten. Die 10 zogen sich ebenfalls nach Eleufis zurück bis zur Herstellung des inneren Friedens durch die Amnestie des Thrasy-bulos. Xen. Hell. 2, 4, 24. Lys. Eratostli. 54. Aexäxrj, 1) ein von Alkibiades und von den andern athenischen Feldherrn im I. 411 v. C. bei Byzanz eingerichteter Schiffszoll für alle nichtathenischen Schiffe, die aus dem Poutos kamen (Xen. Hell. 1, 1, 22.), und wol auch für die, welche in den Pontos einliefen. Das Zollhaus (Sekcitsvrriqlov) befand steh in Chrysopolis im Gebiet von Chalkedon. Durch die Niederlage bei Aigospotamoi ging der Zoll verloren. Ums I. 392 richtete ihn Thrasybulos wieder ein und verpachtete ihn. Xen. Hell. 4, 8, 27. Durch den Antalkidischeu Frieden ging er wahrscheinlich wieder verloren (387). Daß derselbe eine sehr reichliche Einnahmequelle für die Athener gewesen fei, läßt sich aus dem überaus lebhaften Handelsverkehr auf dieser Straße schließen. Wo Zehntenhäuser (S skcc-zsvxriqicc) erwähnt werden, ist immer von Seezöllen die Rede. — Uebrigeus kommen Zehnten, Zehntenpächter (S^-nazmvca), Zehnteneinnehmer (ös^azrjlöyoi) auch sonst noch vor; erstlich von deu Früchten der Ländereien, als Abgabe von einem nicht freien Besitz. So forderte der Tyrann den Zehnten von allen Unterthanen, so hatte der athenische Staat Zehnten von seinen Domänen, so besonders die Tempel, welche entweder durch Schenkung oder durch Eroberung in den Besitz von Grundstücken kamen, aber gegen den Zehnten dieselben an Andere überließen. So versprachen die Hellenen nach glücklicher Beendigung des persischen Kriegs alle Staaten, welche dem Feinde Beistand geleistet, dem delphischen Gotte zu zehnten (dsua-zevslv)/ d. h. ihre Grundstücke zehntpflichtig zu machen. Zweitens als ccnaqxrj von irgend einem gewonnenen Gute. Der Zehnte davon wurde den Göttern in irgend einer Form als Weihgeschenk gebracht. Das Standbild der Athene Promachos auf der Burg zu Äthen war ein Weihgelchenk von dem Zehnten der zu Marathon gemachten Beute. Von allen Confiscationen und Bußen gehörte der 10. Theil in Athen dem Schatz der Stadtgöttin, der 50. dem der andern Götter; auch der 10. Theil der Tribute kam in den Schatz der Athene. — 2) in Athen ein Familienfest, das ant zehnten Tage nach der Geburt eines Kindes stattfand. Dies Fest begehen: äe^cczrjv &vslv oder tcziäv. Das Kind wurde von den Verwandten beschenkt und erhielt gewöhnlich an diesem Tage seinen Namen. Die Feier dieses Festes galt auch als Beweis, daß das Kind vom Vater anerkannt sei. Dekeleia s. Attika, 17. Delatio nominis, Anbringen einer Criminal-auklage zur Zeit der qnaestiones perpetuae, s. Process Ii, 11. Delator, Angeber oder Anzeiger solcher Ver-

3. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 254

1877 - Leipzig : Teubner
254 Collatia — Columna. für die Ruhe Italiens. Drei Kohorten waren von ihnen stets 511 Rom und zwar zuerst bei den Bürgern einquartiert (Suet. (Jet. 49.), bis Tibe-rtus ihnen auf Veranlassung des Sejan "an der Ringmauer Roms ein eigenes Lager anwies ca-stra praetoria Suet. Tib. 37. Sie bildeten nebst den equites praetoriani die kaiserliche Garde (vires et robur exercitus, Tac. liist. 1, 87. 2, 25.) und hatten außer höherem Range und Solde ,y Vorrecht von nur 16 Sdienftjähren (die Le-9ton§|oibaten 20 Jahre). Von Vitellins wurde diele Garde aufgelöst, weil sie für Otho gegen ihn gefochten hatte (das. 2, 67. Suet. Vit. 10 )- ba= für errichtete er 16 neue cobortes praetoriae (Tac. Inst 2, 93.) und 4 coli, urbanae anstatt der von August für die polizeiliche Sicherheit ornö bestimmten 3 cok. urbanae, die ebenfalls an dem Kriege gegen Vitellins theilgenommeii hatten 1 Dct|V 1, 89.). Augnstus hatte sie dem etwaigen praelectus urbi zur Verfügung gestellt. Später verschmolzen diese beiden Truppengattungen und gab es deren nur 14 Gehörten, bis Konstantin ö. Gr. diese Garde ganz aufhob und die castra praetona zerstörte, als den fortdauernden Sitz der stets wiederkehrenden Militärrevolutionen. os ®tabt 5 Millien östlich von Rom am Unw, Wohnort des Tarquinins Collatinns wo S.tarquimns und seine Begleiter die Lueretia beim Spinnen trafen. Liv. 1, 38. 57. Collatiiius s. Tarquinii. Collegium (conleg. bis zu Augustus), eine Verbindung mehrerer Menschen, welche zusammen eine logen, juristische oder moralische Person ausmachen. Weiteren Umfang hat die Bedeutung von soclalitas; ordo und corpus sind spatere Namen nicht technischem Sinne wird gesagt collegium praetorum, tnbunorum u s. w., beim btefe sind unter steh Kollegen, bilben aber nicht eine Person Zu einem colleg. werben minbestens drei Mitglieder erfordert. — 1) Die ältesten römischen Korporationen waren religiöser Natur und für gewisse Culte eingeführt, z. B. sodales Tifcii, sodalitas germauorum Lnpercorum 11. a., wie überhaupt ctlle Gemein schaftlichkeit aus den sacris beruhte, solche Sodalitäten waren die für den Cult der vergötterten Kaiser errichteten sod. Augustales, Llaudiales^ Flaviales u. a. — 2) Uralt waren auch die Handwerkerinnungen, collegia opifi-Cum’ ^5.Iu. einer zahllosen Menge heranwuchsen. - 3)^Jjülitftrif:che Korporationen, oder zur Feier von spielen vereinigt, wie coll. Germanornm Martensium, Iuvenum u. a. — 4) Coli te- nuiornm, Leichencasseneollegien, welche ihren Mitgliedern nach deren Tode ein anständiges Begräbnis sichern wollten. - 5) Coll. in weiterem (sinne sind die städtischen Kommunen (civitates mumcipia, coloniae) und der Staat selbst —' Die mnere Einrichtung und Verfassung der Kollegien war sehr ähnlich, z. V, in Beziehuua aus gemeinsames Vermögen, Vorsteher, Begründung und Auflösung, Privilegien u. s. w. Die meisten Korporationen vereinigten sich an bestimmten iew äu seitlichen Mahlzeiten und blieben auch nach dem^obe vereinigt, inbem sie gemeinsame Begrabmtzplätze hatten. Collma s. Tribus. Colllna porta s Roma, 5. Collis liortörum s. Roma, 11. Colonia. I. Unter den sehr vielen mit biesem tarnen bezeichneten Stävteanlagen ist besonbers zu nennen Colonia Agrippina oder Agrippinen-sis am Rhenus (j. Köln am Rhein). Früher eine etabt der Ubier (oppidum Ubiorum Tue ann. 1 36 ), würde sie 50 n. K. aus Betrieb der Gemahlin des Kaisers Klaubius, Agrippina bic hier geboren war, colonisirt und nach ihr be-nannt, erhielt das ins Italicuni und hob sich ?u einer bebeutenben Größe und Blüte. Tac. hist. 1 ’ 7^Ö. 56. — Ii. s. Klriqovilcc. sn> V rnu1 ’ .ober Durchschlag, gewöhnlich von Metall, mit kleinen Löchern versehen und zum Klaien der Flüssigkeiten, besonders des Weines angewandt. ' Kolumbarium, 1) Taubenhaus, 2) das Innere der Grabgewölbe, welche mit ihren vielen Nischen L0c11 ec^> solia) den Taubenhäusern nicht nn-ähnlich waren, s. Sepnlcrum, 6. 3unius Moderatus, geb. zu Gades, Zeitgenosse des Seneea, lebte unter Nero, hielt sich eine Zeit lang als Tribun in ehrien auf und starb wahrscheinlich zu Tarent, eeut Werk Über die Oekouomie (de re rustica) tn 12 Büchern (barunter das 10., über den Gartenbau , in Nachahmung des Vergil in Hexametern), um 62 geschrieben und einem gewissen P. .ins gewidmet, ist in einer schmuckreich rheto-nftrenben, aber fließenden Sprache mit Geist und Linstcht abgefaßt. Außerdem haben wir noch von ihm, vielleicht ans einem früher geschriebenen aber verloren gegangenen ökonomischen Werke in 4 Büchern, eine Abhandlung über Baumzucht, de arbonbus. Ausgg. in den Scriptores rei rüst. von xy. M. Gegner und I. G. Schneider. , olurnua, griech. avrßrj ober arvlog, auch mcov eine Säule ursprünglich nur zum Nutzen, eine stütze ober eine Säule zum Tragen eines Faches, anfangs wol aus Baumstämmen ober unbehauenen Steinblöcken, die erst allmählich eine edlere Gestalt bekamen. Sie fanden ihre Anwendung in jedem Hanse und Tempel, ba die Säulenhalle ein wesentlicher Theil berfelben war, und daher überhaupt in allen Gebäuben, aber auch auf Arabern und überhaupt bei Monumenten Parthenon zu Athen. (vgl- Hans, Templum, Sepnlcrum). Uii-terfchieben würden in Griechenland brei Säulen-orönungen, die dorische, die ionische und die korinthische. — Die dorische und ionische treten fast gleichzeitig auf, und dorisch wurde der ältere Baustil, obschon er anfangs gerade in nichtbori-icheu Staaten wie in Athen geblüht zu haben ^

4. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 520

1877 - Leipzig : Teubner
520 r'0 [Aolol — I (Hedelin, Vico, Wood) hat Fr. A. Wolf in den Prolegomena (1795) die Geschichte der homerischen Dichtung entwickelt und ist dabei, indem er einem so frühen Zeitalter den Gebranch der Schrift für litterarische Zwecke absprach, zu der Ansicht gekommen, daß wir in Homer die dichterische Production eines langen Zeitraums vor uns haben, welche, allein durch die Kraft des Gedächtnisses erhalten, in der Zeit des Peisistratos gesammelt und vereinigt worden sei. Wolf hat seine Forschungen nicht abgeschlossen, aber durch das Gegebene iu weitesten Kreisen Interesse für den Gegenstand erweckt. Nach G. Hermann hat ein Dichter den Zorn des Achilleus und die Rückkehr des Odysseus in zwei wenig umsangreichen Gedichten besungen, die durch Erweiterungen allmählich die gegenwärtige Gestalt erhalten haben. K. Sachmann hat, geleitet durch die Vergleichung mit dem nationalen Epos der Nibelungen, die Ilias zuerst 1837 in einzelne Lieder (Liedertheorie) zerlegt, die von verschiedenen Verfassern herrühren und in sich abgeschlossene Ganze bilden. Auf dem Wege, die ursprüngliche Ilias wiederherzustellen. ist ihm Köchly gefolgt, der nicht blos in seinen dissertationes (1850—59) den Inhalt des Gedichts einer genauen Analyse unterworfen, sondern auch in seiner Ausgabe alle unechten Zuthaten (von seinen 16 Liedern) auszuscheiden versucht hat. Andere, des. Hoffmann, haben aus den Eigenthümlichkeiten der Sprache und des Versbaues den verschiedenen Ursprung einzelner Partieen festzustellen gesucht. Nachdem man sich bis dahin meist auf die Ilias beschränkt hatte, ging A. Kirchhofs (die Komposition der Odyssee, 1869) auch an dieses Gedicht, dessen echter Kern nach seiner Ansicht durch Umdichtungen entstellt ist. Diesen Bestrebungen gegenüber fehlt es nicht an eifrigen Bekämpsern der Liedertheorie und sogenannten Unitariern, unter denen Nitzfch, Nutzhorn, Kiene, Bergk, Volkmanu und Kammer eine hervorragende Stelle einnehmen, obgleich auch diese weit entfernt find,- die Integrität der Dichtungen zu behaupten. Noch andere nehmen eine vermittelnde Stellung ein, wenn sie in Homer den Dichter der beiden großen Epen erkennen, die er aus den einzelnen Liedern verschmolzen habe (so Ritschl), ober wenn sie die Einheit der Odyssee zugeben, aber aus der Ilias eine Achilleis (Buch 1. 8. 11. 22.) und eine Ilias (B. 2. 7. 10.) herausschälen (Grote und Friedländer 1853), ober wenn sie von einer /ufjvis allein ausgehen. Eine gute Zusammenstellung gibt H. Bointz, über den Ursprung der hom. Gedichte (4. Aufl. 1875). Ofioioi. Nach der liturgischen Verfassung bildete die siegreiche, eingewanderte dorische Bevölkerung. im Gegensatze gegen die unterworfene, aber persönlich freie und besitzende ursprüngliche Bevölkerung, die Perioiken, und die geknechteten Heloten (s. Helotes), die eigentliche herrschende Volksgemeinde. Die durch Lykurgs Einrichtungen hergestellte Gleichheit des Grundbesitzes war die Grundlage der gleichen politischen Berechtigung, zu der der Einzelne durch die spariia-tische Erziehung, die Lebensweise, die gemeinschaftlichen Syssitien und die ander», das Aufgehen der Judividualität in die große Staats-gemeiuschast bezweckenden, Einrichtungen befähigt [onorarium. wurde. Die Verminderung der Bürgerzahl durch Kriege und die durch das Gesetz des Epitadeus (nach dem peloponuesischen Kriege; eine genaue Zeitbestimmung läßt sich nicht geben) gestattete freie Verfügung über den Grundbesitz durch Schenkung bei Lebzeiten oder auf den Fall des Todes brachte Ungleichheiten in dem Besitze hervor, die zur Erschütterung der alten Verfassung führten. Denn indem bei der Ungleichheit des Besitzes die Aermeren nicht mehr im Stande waren, in vollem Maße an der alten Erziehung und der gemeinschaftlichen Lebensweise theilzunehmen, war es ganz folgerecht, daß sie auch in ihren Berechtigungen geg<n die Vermögenderen zurücktraten; letztere erhielten nun ausschließlich den Namen der Gleichen (o/notot), der früher alle spartanischen Bürger als Gleichberechtigte bezeichnete; die Minderbegüterten wurden (Geringere) genannt. Die Homoien bildeten die fiixgu ix-hitjolcc, und aus ihnen wurden die Gerouten genommen, die Hypomeiones hatten nur den Zutritt zum Ephorat. Xen. resp. Lac. 3, 4. 10, 7. Hoinöle, Oiiölr] oder 'Ofjouov, der nördlichste Pnnct der thessalischen Halbinsel Magnesia, ein fruchtbarer, wasserreicher Vorberg des Ossa (s. d.) gegen das Tempethal hin, nebst einer gleichnamigen Stadt. Strab. 9, 443. Paus. 9, 8, 6. Liv. 42, 38. Honor, Honos, Perfouificatton der Ehre, steht in enger Verbindung mit Virtus, der Per-sonification kriegerischer Tapferkeit. Marcellus erbaute beiden gemeinschaftlich einen Tempel vor der Porta Eapena, welchen er in der Schlacht bei Clastidium am Padus (222 v. C.) gelobt hatte. Da aber die Pontifices erklärten, zwei Gottheiten könnten einen Tempel nicht gemeinschaftlich haben, so wurde neben dem ersten noch ein zweiter gebaut. Liv. 27, 25. Einen gemeinschaftlichen Tempel erhielten ' beide Gottheiten von Marius nach Besiegung der Eimbern. Honorariuni, griech. xi/xrf oder fiia&ög, eilt schon in der republikanischen Zeit von den Provinzialen den römischen Beamten gewährtes Geschenk, zuerst in Naturalien bestehend; unter den Kaisern das Geld, das diejenigen Provinzialen bezahlen mußten, die zu einem Amte, besonders zu dem eines Decurio (decuvionatus), gelangten. Diese Abgabe erhielten die übrigen, älteren Colleges Vgl. Plin. cp. 10, 113. 114. — Auch die griechischen Redner ließen sich als Sachwalter einer Partei für ihre Bemühung ein Honorar bezahlen, ebenso geschah es auch bei den Römern. Dagegen trat die lex Cincia 204 v. ($. auf: ne quis ob cafiam orandam donura munusve cape-ret. Dies kam später in Vergessenheit, und z. B. Elodius und Eurio ließen sich gut bezahlen. Augustus führte die Bestimmung der 1. Cinc. wieder ein. Bio Cass. 54, 18. Claudius (Tac. ann. 11, 5. 7.) ließ Erleichterung eintreten und setzte als höchstes Maß des honorariuni die Summe usque ad dena sestertia fest. Nero hob diese Bestimmung wieder aus und erneuerte das Verbot der 1. Cinc. (Tac. ann. 13, 5.). kehrte jedoch später zu dem Maximum des Claudius zurück (Suet. Ner. 17.). Zur Zeit des Trajauus hatte man in sophistischer Vereinigung der 1. Cinc. und des Herkommens festgesetzt, daß die Parteien zuvor schwören mußten, ihrem Advokaten

5. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 605

1877 - Leipzig : Teubner
Klfdg — Koinos. 605 Kleruchen erloost, die Aermeren mit Waffen und Reisegeld, versehen; dieselben blieben athenische Bürger, sie konnten zu jeder Zett nach Athen kommen und dort ihre Rechte als Bürger ausüben; ja sie konnten ihren ständigen Slufettt-halt in Athen behalten und solche auswärtige Besitzungen au die ursprünglichen Eigenthümer oder'an Dritte verpachten. Aber unter sich freilich bildeten die angesiedelten Klerucheu miedet einzelne Gemeindeverbände, die in der engsten Abhängigkeit vom Mutterstaate standen, der oft in der Kleruchie selbst Staatseigeuthum besaß. Zum Kriegsdienst und andern Leistungen in Athen waren sie verpflichtet (die chalkidischeu Klerucheu bemannten bei Artemision und Salamis 20 athenische Schisse). Bei freier Wahl ihrer Obrigkeiten würden sie boch von Athen beaufsichtigt; kurz, sie bilben recht eigentlich eine Erweiterung der athenischen Herrschaft. Tribut zahlten wenige von ihnen. Die hohe Gerichtsbarkeit staub Athen zu. 4 Boeckh, Staatshaushaltung I, S. 555ff. — B. Die Römer legten ihre Colonieen nicht wie die Griechen an unbewohnten Orten an, sondern schickten sie nach bereits bestehenben Städten, ursprünglich um als Besatzung der neu eroberten Stadt den Feind zu beobachten und die neue Erwerbung zu sichern und von solcher gewonnenen Basis aus neue Eroberungen vorzubereiten, z. B. Venusia. Neben diesem militärischen Zwecke trat bald ein anderer hervor, nämlich nenernngssüchtige, arme Bürger auf biefe Weise zu versorgen und bte Ruhe Roms zu erhalten. Enblich grünbete man seit Sulla Militaircolouieeu, nur um den ausgebauten Kriegern eine bleibenbe Heimat und Auskommen zu verschaffen, was mit großer Gewaltthätigkeit und Grausamkeit gegen die früheren Bewohner geschah. Dieses Institut war ein Hauptmittel, den Römerstamm in allen Länbern zu verbreiten und der römischen Sprache und Herr-5 fchaft den Sieg zu sichern. — Die Colonieen wurden mit besoubereu Eeremonieen von eigenen Eu-ratoreu (Triumviri coloniae deducendae, auch Septemviri, sogar Vigintiviri) bebucirt und bekamen eine der Mutterstadt nachgebildete Verfassung und Magistraturen, s. Magistratus municipales. Nach dem Rechte der Bewohner waren die Col. a) civium Romanorum, b) coloniae Latinae, s. Latium, 7. Die letzteren haben die römischen Bürgercolonieen ganz in den Hintergrnnb gebrängt. Noch sinb zu nennen c) coloniae iuris Italici, b. h. Colonieen, in den Provinzen gelegen und ausnahmsweise mit dem Recht ausgestattet, welches die in Italien gelegenen in Beziehung auf Steuerfreiheit u. f. w. befaßen, f. Ius Italicum. Auch noch in der Kaiserzeit würden coloniae militares gegrünbet. Die letzte war Verona, vom Kaiser Gallienus bebucirt, 265 n. C. Kkriöts, xx^reveiv und xxrjtoqeq s. Pro- C 6klonios, Kxovlog, 1) Sohn des Alektor, Führer der Boioter vor Troja, von Agenor erlegt. Rom. Ii. 2, 495. 15, 340. — 2) ©ohn des Priamos. — 3) Zwei Gefährten des Aineias. Verg. A. 9, 574. 10, 749. Klotlio s. Moira, 3. Klyniene, Kxvfitvr], l) Tochter des Okeanos und der Tethys, Gemahlin des Japetos (Hesiod. theog. 351. 507 ff. Verg. A. 4, 345.) ober des Prometheus und Mutter des Hellen und Deuka-lion. — 2) Tochter des Nereus und der Doris. Horn. Ii. 18, 47. — 3) Tochter des Jphis ober des Minyas, Gemahlin besphylakos, Mutterbes Jphiklos und der Alkimebe {Fans. 10, 29, 3. Rom. Od. 11, 326,, Von Helios Mutter des Phae-thou. Ov. met. 1, 756. 4, 204.). — 4) s. Ata-lante. — 5) Dienerin der Helena, die sie nach Troja begleitete. Rom. Ii. 3, 144. Nach Troja's Einnahme fiel sie als Beute dem Akamas zu. 6) s. Katreus. — 7) Mutter des Homer. Klymenos, Kxvfitvog, 1) Beiname des Hades. Paus. 2, 35, 5. 7. Ov. fast. 6, 757. 2) Sohn des Karbys aus Kreta, der im 50. Jahre nach der beukalionischen Flut die olympischen Spiele erneuert und seinem Ahn, dem ibaiischen Herakles, einen Altar erbaut haben soll. — 3) Sohn des Helios, Vater des Phaethon. Rygin. fab. 154. — 4) ©ohn des Presbon, Vater des Erginos, König der Minyer in Orchomenos, von bett The-battern erschlagen und von Erginos gerächt. Rom. Od. 3, 452. Klytaimnestra s. Agamemnon u. Orestes. Klytios, Kxvtlos, l) ein Gigant. — 2) ©ohn des Laomedon, Vater des Kaletor und der Pro-kleia, troischer Getont. Rom. Ii. 3, 147. 15, 419. Paus. 10,14. 2. — 3) ©ohn des Alkmaion, Vater des Peiraios in Jthaka. Rom. Od. 16, 327. -4) Einige Gefährten des Aineias. Verg. A. 9, 774. 10, 129. 11, 666. Knakion, Kvuhuöv, Bach südlich von Sparta, entweder der jetzt Panteleimon genannte oder der etwas weiter nördlich mündende Magula (f. die Karte zu Lakonika). Flut. Lyc. 6. Knidos, Kvisog, bei den Römern auch (rni-dus, Hauptstadt des dorischen Bundes in Kleinasien, lag in Karien am Vorgebirge Triopiott (E. Krio) theils auf dem Festlaude, theils aus einer durch einen Damm oerbuttbettett Insel. Sie war Hauptsitz des Cultus der Aphrodite (regina Gnidi, Hör. od. 1, 30, 1.), deren von Praxiteles verfertigte Statue sich dort befand, ferner besannt durch die Festspiele des triopischen Apollon, sowie als Geburtsort des Arztes Ktesias, der Geschichtschreiber Eudoxos und Agatharchibes, enblich durch den Sieg des Kimon über Peisandros, 394. Xen. Reil. 4, 3, 10 ff. Nep. Con. 4. Rdt. 1, 174. Knosos s. Kreta, 4. Kodros, Koöqog, Sohn des Melanthos, eines Nelibett aus Pylos, welcher durch seinen glücklichen Zweikampf mit dem boiotifchen Könige Lanthos die Königswürde in Attika empfangen haben soll, die er denn auch auf feinen Sohn Kodros vererbte. Nachdem K. bei einem Einfalle der Dorer aus dem Peloponnes sich ruhmvoll geopfert uttb dadurch fein Vaterlanb befreit hatte (1068), benutzten die Eupatriben den Thronstreit seiner Söhne zur Aushebung des Königthums, unterbeut Vorwaube, niemattb sei würdig^ nach Mobros den Thron zu besteigen. Bon K.'s Söhnen würde nun Mebou aus Lebenszeit Archon uttb hinterließ diese Würde auch seinen Söhnen; Neleus und Andt^klos führten Colonieen nach Kleinasien. Rdt. 2, 76. Just. 2, 6. 7. Koilesyria s. Syria, 3. Koinos, Koivog, einer der ausgezeichuetsteu Felbherren Alexanders, Schwiegersohn Parme-

6. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 638

1877 - Leipzig : Teubner
638 Legis actio —.Leiturgia. Zahl war für die ganze Folgezeit maßgebend, und die Legion blieb die Grnndeintheilnng, als auch die zunehmende Bevölkerung die Verdoppelung it. f. w. der Kriegsmacht ermöglichte. Dabei ging man natürlich auch über die Zahl vou 3000 hinaus, und so bestand die Legion nach der Einrichtung des Servius Tnllius aus 4200 Mann Fußvolk, und zwar in verschiedenen Waffengattungen: 1200 Hastati im ersten Treffen, 1200 Principes im zweiten und 600 Triarii int dritten Treffen. Dazu kamen noch 6ö0 Rorarii und 000 Accenfi, nicht in eigenen Corps, Centurien, sondern den Triariern beigegeben. Aus den Rorarieru und Accensen gingen zur Zeit des 2. punischen Krieges die Leichtbewaffneten, veli-tes, hervor, doch nuu nicht mehr blos den Triariern zugetheilt, sondern selbständig für sich auftretend oder allen 3 Waffengattungen beigegeben. Als nothwendige Folge der Bürgerkriege, in denen die Parteihäupter nicht mehr die Soldaten nach dem Maßstabe ihres Vermögens, wie früher, anshoben, sondern sie nahmen, wo sie dieselben fanden, und mir auf körperliche Tüchtigkeit fahen, aber natürlich ihnen auch die Waffen reichen mußten, hörte der Unterschied in der Bewaffnung ans, und somit auch die Absonderung in der Schlachtordnung, so daß es mir schwerbewaffnetes und leichtbewaffnetes Fußvolk gab. Gegeu das Ende der Republik verschwinden diese Velites ganz aus der eigentlichen Legion, die nunmehr blos Schwerbewaffnete enthält, wofür dann außer den Bundesgenossen noch eigene Corps leichter Infanterie: sagittarii, ferentavii, funditores it. s. w. errichtet wurden. Der Zahlenbestand der Legion wurde allmählich je nach dem Bedürfniß erhöht. Scipio hatte nach der Schlacht bei Canna 6200 Mann in jeder Legion; er schwankte gewöhnlich zwischen 4200 bis 6000 Mann, dagegen wurde die Anzahl der Reiterei selten über 300 erhoben, ja in den Kriegen des Jul. Cäsar ist dieselbe ganz aus der Legion verschwunden. — Neben den römischen Legionen mußten aber die Bundesgenossen (socii) noch Soldaten stellen, die ganz so geordnet waren, wie die römischen Legionen, nur daß sie die doppelte Anzahl Reiterei stellten. Von den Fußsoldaten der Bundesgenossen wnrde ein Fünftel zu besonderen Fällen auserwählt (z. B. Recognosci-rnng im Felde), extraordinarii, in 2 Cohorten, von denen eine halbe Cohorte zum besonderen Dienste bei dem Feldherrn bestimmt war, ablecti (s. d.). Von der Reiterei war ein Drittheil als extraordinarii, und eine Turme als ablecti bestimmt, welche alle im Lager eine besondere Stelle einnahmen (vgl. Castra). Ueber die Cohorten der Legion zur Kaiserzeit vgl. Cohors. Der Bestand der Legion scheint unter Angustus 6100 Mattn Fußvolk und 726 Reiter gewesen zu sein; unter Hadrian waren es 6200 Mann. Vgl. Psitz-ner, allgemeine Geschichte der röm. Kaiserlegionen bis Hadrian (1854). Legis actio, eine solenne, von vorgeschriebenen Worten begleitete und durch eine lex eingeführte Handlung, a) im w. S. s. v. a. legitima actio, z. B. Emancipation, Adoption, b) im e. S. zur Einleitung eines Rechtsstreites von beiden Parteien von dem Magistratus in iure vorgenommen. Diese Proceßform war ursprünglich die einzige und Hatte 4 verschiedene Arten: 1) legis actio per sacramentum, die älteste und allgemeinste, von einer Geldsumme (sacramentum) so genannt, welche die Parteien niederlegten, und welche der Verlierende einbüßte. Der Proceß drehte sich um die Erlegung dieses Snecunibenz- oder Strafgeldes, und darauf lautete auch das Urtheil. 2) Leg. actio per iudicis postulationem, I ebenfalls sehr alt und so genannt von der erbetenen Bestellung eines Richters durch deu Magistratus. 3) L. a. per condictionem, hat ihren Namen vou der dabei eigenthümlichen Verabredung der Parteien (condictio), sich am 30. Tage ad iudicinm capiendum vor Gericht eiuznfinden, wodurch das Verfahren sehr abgekürzt wurde. Die lex Silia führte diese 1. a. bei den Klagen ein, welche auf eine bestimmte Geldsumme gerichtet waren, und die lex Calpurnia dehnte sie auch auf andere Klagen aus. 4) L. a. per manus iniectionem ist eine Ergänzung der andern Legisactioneu, indem in gewissen Fällen der Kläger den Beklagten ergreifen und vor Gericht bringen dttrfte (nämlich weitn er eine Schuld, zu bereit Bezahlung er condemuirt war, nicht entrichtet hatte), nm dort die feierliche manus iniectio vorzunehmen (f. d.). 5) L. a. per pignoris ca-pionem, nur uneigentlich fo genannt, und nicht vor Gericht, ja nicht einmal in Gegenwart des Beklagten vorgenommen. Der Kläger ergriff eine dem Schuldner gehörige Sache mit solennen Worten und durfte die Sache verkaufen, wenn sie nicht von dem Schuldner eingelöst wurde, f. Pignoris capio. Als die lex Aebutia und leges luliae statt der unbequemen und durch ihre Härte verhaßten Legisactioneu den Formnlarproceß eingeführt hatten (s. Formula), bestanden die legis 1 actiones nur noch für zwei Fälle, 1) für die Centnmviralfachen (f. Centnmviri), 2) für die Klage wegen damnum infectum (f. Damnum). Leibetlirion f. Libetlirion. Lei tos, Arsirog, (Sohtt des Alektor (-tryon), Argonaut, Anführer der Boioter vor Troja, von Hektor verwundet, in Plataiai begraben. Horn. Ii. 2, 494. 17, 601. Eur. Iph. Ä. 256. Leiturgia, Asitovqyi'a. Zn den Staatslasten i in Athen, die vorzüglich für die reichen Bürger drückend waren, gehörten die sogenannten Leitur-gieen, persönliche Leistungen, die in der Ausstattung gewisser religiöser Festlichkeiten, sowie einiger Staatsbedürfnisse bestanden, und die um so kostspieliger waren, je mehr dabei die Einzelnen ans persönlichem Ehrgeize und ans dem Streben, die Zuneigung des Volkes zu gewinnen, in Pracht und Glanz sich zu überbieten suchten. Die Leitur-gieen waren somit ein Theil der Einkünfte (ngog-odoi) des Staates und dienten dazu, dem Staate viele Ausgaben zu ersparen. Als persönliche Leistung für das gemeine Wesen (Irjitov, Xsltov) sind sie von der Vermögenssteuer (slgcpoqu) durchaus verschieden, und diese ist nur uneigentlich zu den Leiturgieeu zu rechnen. — Die Staatsleistnn-gen sind regelmäßige (lyv.vv.xioi Xsizov^ycai), oder außerordentliche, wie die Trierarchie und der Vorschuß der Vermögenssteuer für andere (die Kqoslgcpoqcc). Nur einerlei Leitnrgie wurde von einem Bürger, so oft ihn die Reihe traf, geleistet. Zu den regelmäßigen Leiturgieeu, zu denen von dem Stamme jeder angezogen und ernannt werden konnte, der über drei Talente besaß,

7. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 640

1877 - Leipzig : Teubner
ß4ü Lekton - Jeder eine, nach Verhältniß mehrere Trieren ausrüsten sollte, daß dagegen die weniger Begüterten in Syntelieen zusammentreten sollten. Zeit der Leistung war l Fahr. Nach Ablauf des Jahres sand Rechnungsablage vor bett Logisten statt. — Die Aufsicht von Seiten des Staats hatten über die regelmäßige Erfüllung der Pflichten des Trierarchen die 10 änoazolslg (s. d.), die beit Säumigen sogar biitben uitb dadurch zur Erfüllung seiner Verpflichtung nöthigen bürsten. — Wer sich für unrechtmäßig zu einer Leistung herangezogen hielt, in der Art, daß ein Reicherer übergangen wäre, tonnte die)ein den Vermögenstausch anbieten (s. ’Avzcsoaig). Auf biefett Tausch (in dem übrigens der Besitz in Kle-ruchteeit oder Bergwerken, als nicht steuerbar, nicht mit eingerechnet wurde) mußte der Provocirte eingehen, ober selbst die Leistung übernehmen. — Freiheit von Leiturgieen hatten nur Archonten, Erbtochter (natürlich bis zu ihrer Berhcirathung), Minberjährige (die bis zum Ablauf des ersten Jahres nach eingetretener Mündigkeit befreit waren). — Zn diesen Leistungen waren auch die Metoiken verpflichtet. Ueber Die oben erwähnte Vermögenssteuer (k-^Poy«) s. Tiq6s-oäoi, 10., über die Leiturgieen überh. Boeckh, ©taatshaush. I, S. 593 ss. Lekton, Äsy.zov, j. Baba ober Sta. Maria, Vorgeb. in Mysien, der westlichste Ausläufer des Iba, der Norbküste von Lesbos gegenüber. Der Name (Lager) scheint der von Homer (//. 14, 284 ss.) erzählten Sage entnommen. Noch zu Strabons Zeiten zeigte ntau bort einen angeblich von Agamemnon den 12 Hauptgöttern errichteten Altar. Hdt. 9, 114. Thue. 8, 181. Liv. 37, 37. Strab. 13, 583. 605. Lekytlios, Aqxv&og, eine kleine Veste auf der chalkidischeu Halbinsel Sithonia, westlich auf einer Landzunge ant Meere; Brafibas entriß sie den Athenern und schleifte ihre Mauern; j. St. ftiriafi. Thue. 4, 113. Lelantische Ebene s. Euboia. Leleges, Asxtysg, ein neben den Pelafgern genannter, weit verbreiteter vorhellenischer Volks-itainm, besten Abstammung sich nicht genügenb erweisen läßt; mit beii Rarern scheinen sie nicht verwanbt zu sein, wie Pausanias meint, auch Homer {Ii. 10, 428.) unterscheibet beibe. Der Abstammung von einem alten Könige Lelex (aus Lenkabia ober Megara ober Lakebaimon) fügt Strabon die Etymologie von Xiyeiv bei, daß Leleges, gleich avxlsyevzsg, ein Sammel- und Mischvolk bebeute. Ein unstät umherschweisenbes Bolf, besonbers muthig zur See, waren sie jebeit-falls: Taphier und Teleboer stnb ihre Stammes-verwanbten. Wir finbeit die Leleger besonbers in Akamanien uitb Lenkas, Aitolicn, Lokris, Phokis, Norbboiotieit, Enboia, Lakonien, Elis, Messenien, dann auf manchen Inseln des Archi-pelagos, auf Kreta und an bett Küsten Kleinasiens. Bei der größeren Verbreitung hellenischer Stämme vermischten sie sich mit biefeit und hörten auf, ein selbständiger Stamm zu sein. Vgl. Deimling, die Leleger (1862). Leinanus lacus, Atfiuvog Xiilvri, ein bedeutender, durch den Rhobanns gebilbeter See an der Grenze von Gallia Narbonensis und G. Bel-gica und Markscheide der Provinz gegen die alten — Lentuli Helvetier. Schon die Peutingerfche Lasel nennt ihn Losannensis lacus von der Stadt Lausanne. Caes. b. g. 1, 2. 3, 1. Mela 2, 5, 1. Strab. 4, 186. u. D. I. Lac Leman ober Genfer See. Lemniscus, Xr^ivlav.og, ein herabhängenbes Banb, ursprünglich aus zartem Lindenbast, dann aus Wolle, spater aus den kostbarsten Stössen, bunt und mit Golb- und Silberblechen burch-zogen, welches bald um die Ehren- und Siegeskränze gewunben (daher palma lemniscata, Cie. Hose. Am. 35, 100.), balb Von den Frauen als Kopfputz getragen würde. lemnos, ry A^vog, früher auch Aithalia und Hypfipalaia, j. ©tcilimene genannt, eine 6 Q.-M. große, sehr von Erbbeben heimgesuchte Insel des aigaiischen Meeres, von vulkanischer Beschaffenheit (wovon noch die heißen Quellen zeugen), daher bein Hephaistos heilig. Horn. Ii. 1, 590. Anacr. 45, 2. Sie lag südlich von Thasos, 87 Millien östlich vom Athos (der seinen Schatten bis auf die Insel werfen soll). Ein sehr hoher Berg im östlichen Theile war der Mosychlos. Trotz der gebirgigen Beschaffenheit war L. fruchtbar an Betreibe, Baumwolle, Del, Seibe; außer-bem würde hier die bekannte Boluserbe, (iixzog, lentnifche Erbe ober terra sigillata (wegen des barauf gefetzten Zeichens der Echtheit), gegraben, welche theils als Färbestoff (rubricata), theils als Heilmittel gegen Gift, Schlangenbisse u. s. w. galt. Zur Zeit des troisthen Krieges lebte Philokteies hier. Die ältesten Bewohner nennt Homer {11. 1, 594. Od. 8, 294.) Uivzisg üvöqsg, welche | ©eeräuberei trieben und den vom Himmel geworfenen Hephaistos aufnahmen (nach ihnen hieß Ar/fiviog verberblich, z. B. Arifivta %scq). Die Argonauten zeugten mit den von ihren Männern verlassenen Lemnierinnen die späteren Bewohner Mlvvul (Hdt. 4, 145.), die aber nachmals von den Pelafgern vertrieben würden. Die barauf von Dareios unterworfene Insel befreite Miltiabes von der persischen Herrschaft, bis sie später von den Athenern an Makebonieu und dann ait die Römer überging. Hdt. 6, 136. Thue. 4, 109. 7, 57. Liv. 30, 30. Pol. 30, 18. Die Insel hatte zwei ©täbte, daher dinoxig genannt: Hephaistia im östlichen Theile, Myrina (j. Paläo Castro) an der Westküste. Monographie von Rhobe, res Lemnicae (1829). Lemünnin s. Limorium. Leinovices, celiische Völkerschaft im heutigen Limousin mit der Hauptstabi Augustoritum, später Leniovices, daher j. Limoges. Cats. b. g. 7, 4. Lemovii werben nur von Tacitns (Germ. 43.) als am Ocean (b. H. au der Ostsee im heut. Pommern) wohnenb, erwähnt; sie waren ihren Königen besonbers gehorsam. Lemures s. Larvae. Lenaia und Lenaios s. Dionysos, 12. Le na io n s. Attika, 12. Lentuli. Zu dieser Familie, welche vom Linsenban ihren Namen erhielt, gehört: 1) L. Cornelius Lentulus Ca u bin ns, Consnl 327 v. C., einer der Tapfersten int römischen Heere bei Canbinm (321), rieth durch freiwillige Ueber-gäbe das Heer bent Vatertanbe zu erhalten. Liv. 8, 22. 9, 4. — 2) Cu. Corn. Lent., focht als Tribun bei Cannä, würde Consnl im I. 201 und

8. Reallexikon des classischen Alterthums für Gymnasien - S. 561

1877 - Leipzig : Teubner
lulii. wie die meisten seiner Amtsgenossen, sich entgehen. Im Sommer 60 kehrte er mit dem srischgewonne-nen Feldherrnruhm, der ihm noch zum höchsten Ansehn gefehlt hatte, nach Rom zurück,' opferte aber die Ehre des Triumphes für das höhere Ziel der Erlangung des Cousulats auf. Unter seinen Mitbewerbern bewog er den L. Luecejus zu seinen Gunsten zurückzutreten, und indem er seine eigene Erwählung mit glänzender Majorität erlangte, vermehrten die Optimalen noch sein persönliches Uebergewicht dadurch, daß sie ihm den Bibnlus zum Collegeu gaben. Als der Senat, in welchem damals Cato's redlicher, aber kurzsichtiger Eifer entscheidend wirkte, sowol gegen E. wie gegen Pompejus mit feindseligen Beschlüssen fortfuhr und namentlich dem letztem die Bestätigung seiner Anordnungen in Asien versagte; so brachte E. noch vor dem Antritt seines Konsulats das wichtige Bündniß zu Stande, durch welches er sür's Erste jeden Widerstand gegen seine Absichten auszuschließen gedachte, um später allein au die Spitze des Staates zu treten. Es gelang ihm, den Pomp, zu überzeugen, daß die ungeheuren Geldmittel, über die Erassus gebot, für ihre Pläne nicht zu entbehren seien, und so die bisherigen Gegner auszusöhnen. Alle drei schlossen dann den geheimen, durch Eide besiegelten Bund, alle ihre Kräfte zu den gemeinsam verabredeten Zielen ihrer Herrschaft zu vereinigen, „den Bund der Klugheit mit dem Ruhme und dem Reichthum", wie Drumann ihn bezeichnet. Der Name des Triumvirats ist dieser unter Privatleuten geschloffenen Verbindung auch nur privatim gegeben; es ist kein officiell anerkannter, wie der der trium-viri reipublicae constituendae vom I. 43. Allein der wesentlich gleiche Zweck und Charakter beider furchtbaren Bündnisse hat den Gebrauch in die Geschichte eingeführt, sie als das erste und zweite Triumvirat zu unterscheiden. — 2) 59—49. Als Eousul des I. 59 setzte E. zuerst eine Reihe von Gesetzen durch, durch welche er sich sowol die untern Stände, wie den Ritterstand verpflichtete und den Pomp, durch Erfüllung feiner Wünsche noch enger verband. Durch das julische Ackergesetz erhielten etwa 20,000 Unbemittelte alsbald ihre Versorgung, und die Anweisungen dauerten noch Jahre lang fort, obgleich das Gesetz nie vollständig durchgeführt worden ist. Den Rittern, welche als Pächter der Staatseinkünfte im mithridatifchen Kriege große Verluste erlitten und vergeblich um Ersatz gebeten hatten, erwirkte er durch einen bei den Tribus durchgesetzten Antrag Erlaß des dritten Theils der Pachtsumme. Dem Pomp, erfüllte er seine lange gehegten Wünsche dadurch, daß er ihm für alle seine Anordnungen in Asien durch Tribusbeschluß die bisher versagte Bestätigung verschaffte. Zur ferneren Befestigung ihres Bundes gab E. in diesem I. 59 dem Pomp, seine Tochter Julia zur Gemahlin; er selbst aber vermählte sich damals zum dritten Male mit Calpnrnia, der Tochter des sür’s nächste Jahr defiguirteu Eou-fnls L. Ealpuruius Piso. — Außer jenen mit persönlichen Zwecken zusammenhängenden Maßregeln traf er während seines Cousulats noch mehrere gesetzliche Bestimmungen von allgemeiner Bedeutung, namentlich zur Beschränkung der Willkür der höchsten Beamten in der Verwaltung der Provinzen. Aber wie sehr er auch durch dieses Real-Lexikmi des class. Alterthums. 5. Aufl. 561 Gesetz gegen die Erpressungen seine Einsicht in einige der Hauptschäden des Staates bewies, so besaß er doch weder die Mittel, dem allgemeinen Verderben zu steuern, noch den Willen, selbst das Beispiel der Strenge und Uneigennützigkeit zu geben. Zum Schluß seiner eonsularischen Wirksamkeit ließ E. sich durch den Tribunen P. Va-tinius, einen unwürdigen Menschen, den er als Werkzeug zu gebrauchen nicht verschmähte, ohne Senatsbeschluß durch die Tribus das eisalpiuische Gallien sammt Jllyriciim mit drei Legionen auf 5 Jahre als Provinz zusprechen. Der Senat fügte ans freien Stücken das jenseitige Gallien und eine vierte Legion hinzu, sicher in der erwünschten Hoffnung, C. durch den gefährlichen Krieg, der von dort drohte, auf lange Zeit beschäftigt und entfernt zu sehen. Auch Pomp, und Crasfus mochten ähnliche Gedanken hegen, als sie eifrig für die Ausrüstung ihres Verbündeten mit einer so ungewöhnlichen Kriegsmacht wirkten. C. aber kannte beide zu gut, um zu besorgen, daß es ihnen gelingen werde, ihm selbst während seiner Abwesenheit in der Gunst des Volkes den Vorrang abzulaufen. Wichtiger war es für ihn, zwei andere Männer, die er durch fein rücksichtsloses Verfahren beleidigt hatte, nicht an der Spitze seiner Gegner in seinem Rücken zu lassen: Cicero und Cato. Nachdem er es vergeblich versucht hatte, jenen, vor dessen ungemeinen Talenten er stets die größte Achtung hegte, durch freundschaftliche Anerbietungen auf feine Seite zu ziehen, ließ er es geschehen, daß P. Clodius, dem er selbst zum liebertritt aus dem patrieischen in den plebejischen Stand und dadurch zur Erlangung des Tribunals behülslich gewesen war, als Tribun nach einer Reihe seditiöser Rogationen den Antrag stellte: demjenigen Feuer und Wasser zu untersagen, welcher ohne Urtheil und Recht einen römischen Bürger getödtet habe; in Folge dessen Cicero sogleich Rom verließ. Nicht minder gelang es, Cato unter dem Vorwand eines ehrenvollen Auftrags, die Jufel Cyperu für das römi-fche Volk in Besitz zu nehmen, für eine Zeit lang aus Rom zu entfernen. Beide Maßregeln wartete er noch in der Stadt ab und eilte dann im April 58 in seine Provinz, wo seine Gegenwart schon dringend nothwendig war. — Die neun Jahre seiner gallischen Kriegsführung und Verwaltung, von denen er uns selbst in den Büchern de bello Gallico den meisterhaften Bericht hinterlassen hat, zeigen die außerordentlichen Eigenschaften feines Geistes im glänzendsten Lichte. Während er als Feldherr mit bewundernswürdiger Thätigkeit und Klugheit eine reiche und große Provinz bezwingt und. sich selbst eine stets schlagfertige Heeresmacht schafft, hält er unablässig seine Blicke und seinen Einfluß auf die Dinge in Rom gerichtet, um im rechten Momente die Schranken niederzuwerfen, die ihn noch von der Alleinherrschaft trennen. Freilich muß vor diesem Streben seines Ehrgeizes jede andere Rücksicht verstummen. Das Wohl und das Recht der Völker, denen er das römische Joch aufzulegen beschlossen hatte, galt ihm nichts. Ohne von Natur zur Grausamkeit geneigt zu sein, scheute er auch vor dem Härtesten nicht zurück, wo es darauf ankam, sein Uebergewicht zu behaupten und- warnenden Schrecken zu verbreiten. Zugleich 36

9. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 65

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
65 dem einfachen Geburtsabel hat; 3) die Bürger. Diese sind persönlich frei und stehen [unter selbstgewählten Obrigkeiten und Untergerichten; nur die Polizei wirb vom Regierungsbeamten verwaltet; 4) den Bauernstanb. Noch ein sehr großer Theil der Bauern ist leibeigen; sie gehören entweber der Krone ober dem Abel. Man schätzt die Zahl der Leibeigenen auf 24 Mil- lionen. Man gebraucht die Leibeigeneit als Bedienten, Kutscher, Hand- arbeiter und Knechte. Alle Leibeigene gehören zu den Gütern, auf benen sie leben, und bürfen mit benselbcn verkauft werben. Für ihre Dienste weist ihnen der Herr ein Stück Ackerlanb an, welches sie zu ihrem Gebrauche verwenben, aber nicht als Eigenthum ansehen können. Bei gänzlicher Miß- ernte muß der Herr den Leibeigenen versorgen. Die Leibeigenen dürfen auch gegen eine gewisse Abgabe irgend ein Gewerbe treiben, um sich die zu ihrem Loskauf erforderliche Summe zu ersparen, indem es der Wille des Kaisers ist, die Leibeigenschaft eingehen zu lassen. Znm Kriegsdienste ausgehoben werden nur Bürger und Bauern, welche in der Garde 20, in anderen Re- gimentern 22 Jahre Dienstzeit haben. Nach Ablaus dieser Dienstzeit ist der verabschiedete Soldat frei von der Leibeigenschaft. Die russische Landmacht besteht aus 780,000 Mann regulärer Truppen mit 2200 Geschützen. Die irregulären Truppen sind die Kosacken vom Don, von dem asow'schen und schwarzen Meere, vom Kaukasus, vom Ural, von Orenburg, von der sibiri- schen Linie, von der chinesischen Grenze, von den sibirischen Städten, im Ganzen 130,000 Mann; endlich gibt es noch 20,000 Mann irreguläre asiatische Reiterei, aus Baschkiren, Buräten und Kirgisen zusammengesetzt. Die Seemacht, welche in der Ostsee und dem schwarzen Meere vertheilt in Station lag, wird auf 60 Linienschiffe, 58 Fregatten re. geschätzt, so daß Rußland die dritte Seemacht Europa's ist. Die ungeheure Ausdehnung des Reichs, sowie die Zersplitterung seiner Streitkräfte machen Rußland we- niger gefährlich, als sich nach seiner imposanten Macht sonst befürchten ließe. *) Der Ackerbau, welcher im mittlern und südlichen Rußland, insbesondere in den Ostseeprovinzen, in Polen und am schwarzen Meere sehr lohnend ist, steht im Allgemeinen wegen Mangel an Arbeitskräften hinter dem anderer europäischer Länder zurück. Roggen, Weizen, Gerste, Hafer und Mais wachsen aber in so reichlicher Fülle, daß jährlich bei nicht hohen Fruchtprei- sen wenigstens für 60 Millionen Franken Körnerfrucht ausgeführt wird. Die Hafenplätze der Ostsee und des schwarzen Meeres, Riga und Odessa, verladen das Getreide und habett das westliche Europa schon öfter vor voll- ständiger Hungersnoth bewahrt. Die gewöhnlichetr Obstsorten gedeihen in Polen, im mittleren und südlichen Rußland, wo auch Wein, Pfirsichen, Ka- stanien, Oel- und Maulbeerbäume gedeihen. Im nördlichen Theile von Rußland sind ausgedehnte Waldungetr, welche im Süden fehlen. Die Rind- vieh-, Pferde-, Schweine- und Schafzucht ist so bedeutend, daß von diesen Thieren alljährlich viele Tausende ausgeführt werden können. In den Steppen des Czaarthums Astrachati gibt es viele wilde Pferde. Für die Be- wohner der Polargegend ist das Rennthier, welches Nahrung, Kleidung und *) Nach dem Friedensschlüsse von 1856 darf Rußland keine Kriegsflotte auf dem schwarzen Meere haltete; eine bestimmte Aitzahl von Kriegsschisfen ist ihm zu- gestanden. Cassian, Geographie. 4. 2luf[. 5

10. Lehrbuch der allgemeinen Geographie - S. 287

1867 - Frankfurt a.M. : Jaeger
287 werden von der Bundesregierung für jedes Territorium organisirt. Jedes Territorium sendet einen Abgeordneten in den Senat und einen in das Re- präsentenhaus, die zusammen einen Kongreß bilden, nach Washington. Diese Abgeordneten aber haben keine Stimme im Kongreß, sondern nur das Recht, darin zu sitzen. Die Bevölkerung der Union betrug 1790 über 3 Mill; 1850 über 22 Mill., und ist durch die sehr beträchtlichen Einwanderungen jetzt auf 32 Mill. gestiegen. Sie besteht aus Weißen, Farbigen (Neger, Mulatten) und Indianern. Die Weißen bilden über 2/3 der ganzen Bevölkerung und ge- hören den verschiedensten Nationen an; doch war die britische Nationalität von Anfang an so überwiegend, daß die englische Sprache die herrschende Geschäfts- und Schriftsprache ist. Die Zahl der Deutschen in der Union mag sich aus 5 bis 6 Mill. belaufen, und es gibt schwerlich eine größere Gemeinde, in der sich nicht Deutsche niedergelassen haben. Die Colonieen von Schweizern sollen eine gesammte Seelenzahl von 70,000 haben. Die Far- bigen bilden ungefähr den 6. Theil der Gesammtbevölkerung; aber nur ll& Mill. davon leben frei, die übrigen 3 */2 Mill. sind Sklaven. In einem Staate (Mississippi) leben mehr Sklaven als Freie. In den südlichen Staaten ist seit dem 1865 beendeten Kriege die Sklaverei auch aufgehoben. Die Zahl der Indianer vermindert sich mit jedem Jahre; man schätzt sie noch auf 300,000 Seelen. Das unstete Leben, ihre Kriege, die Pocken und der Branntwein werden die meisten Stämme rasch dem Untergange zuführen; die Cherokees am Oberlauf des Tenes-See, die Choktaws und einige Stämme der Creeks, sowie der Chippeways am westlichen User des oberm Sees in Wiskonsin haben mehr oder weniger europäische Kultur angenommen, treiben Ackerbau und Gewerbe, sind Christen geworden und fügen sich der amerika- nischen Centralregierung. Dagegen sind die Huronen und Irokesen in Neu- Uork und Michigan, ferner die Seminolen in Florida und andere Stämme noch immer umherschweifende Jäger, rohe Krieger und grausame Feinde. Ackerbau ist von Anfang an die Hauptbeschäftigung der Eingewanderten gewesen und durch die außerordentliche Fruchtbarkeit des Bodens sehr begünstigt. Der Bodenankaus erfordert wenig oder gar kein Geld, da es jedem Ein- wanderer erlaubt ist, sich auf unverkauftem Kongreßland als Squatter nieder- zulassen ; solche Ansiedler haben, wenn das bestellte Land früher oder später zum Verkaufe ausgeboten wird, das Vorkaufsrecht. Die Fruchtbarkeit des Bodens und das günstige Klima tragen zum Gedeihen der europäischen Ge- treidearten in solchem Maße bei, daß nicht nur Westindien und Südamerika, sondern auch Europa mit amerikanischem Mehle versorgt wird. Tabak wird vorzugsweise in Virginien, Kentucky, Tenessee, Nordkarolina und Maryland angebaut; die Versuche in Missouri, Illinois, Indiana und Ohio sind loh- nend ausgefallen. Die Baumwollenkultur ist in Georgien, Alabama, Mis- sissippi und Louisiana so bedeutend, daß ihre Ausfuhr beinahe zwei Drittel des Werths der gesammten Ausfuhr der Union beträgt. Zuckerrohr gedeiht in den südlichen Staaten, besonders in Louisiana, welches eine nicht unbe- deutende Menge ausführt. Neben diesen Kulturpflanzen werden viele Holzarten ausgeführt, insbesondere Cedern-, Eichen-, Mahagoniholz rc. Die Wälder der vereinigten Staaten unterscheiden sich von den europäischen insbesondere noch dadurch, daß in denselben nicht bloß eine Baumart, wie bei uns, son-
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